Also meinX1 sdrive 18dA lief letztes Jahr bei ca.2200 km nach GPS 202 km/h.Dieses Jahr bei ca.22000 km nach GPS 208 km/h.Ich hab das Gefühl er wird immer schneller und auch bei der Beschleinigung bin ich der Meinung das er spritziger geworden ist.Wie ist das bei euch ?
Wie schnell läuft Euer X1 nach GPS ?
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Dazu kann ich nach gerademal 1900km noch nicht viel sagen. Hatte ein ähnliches Gefühl aber auch schon bei anderen meiner Wagen.
Allerdings gehörte ich auch zu denen, die glaubten, dass der Verbrauch nach einiger Zeit sinken würde. Nach nunmehr 5 Neuwagen bei denen ich immer fleißig Spritmonitor bemüht habe, kann ich sagen, dass sich da nie was getan hat.
Deshalb kann es hier auch gut sein, dass man sich was vor macht -
Hallo zusammen,
ich werde das Gefühl nicht los, dass hier zwei von verschieden Dingen reden.
Aber vielleicht erklärt man mir mal, wie man km/h mit Hilfe von GPS ermittelt.
Vielleicht kann ich dann ja mitreden.
Gruß Robert -
Aber vielleicht erklärt man mir mal, wie man km/h mit Hilfe von GPS ermittelt.
Nun ich glaube hier geht es darum, dass die Geschwindigkeit am Tacho ja nicht der "realen" Geschwindigkeit entspricht (Tachofehler). Mit Hilfe eines GPS kann man eine Positionsbestimmung durchführen. Ein gutes GPS misst auch die Positionsveränderung die es in km/h anzeigen kann (selbst die meisten Smartphones haben eine solche Funktion). Diese Messung entspricht bei ausreichendem Satelitenempfang (5 sollten es schon sein, damit der Höhenfaktor berücksichtigt wird) sehr exakt der wirklichen Geschwindigkeit.
Für meinen Tacho habe ich mittels GPS bei 100km/h eine durchscnittliche Abweihung von 6km/h ermittelt, also wenn ich 106 km/h angezeigt bekommen, sind es tatsächlich nur 100 km/h. (Das wird dann häufig bestätigt wenn man geblitzt wir ) -
Es handelt sich übrigens nicht um einen "Tachofehler" sondern um eine vorgeschriebene Abweichung...der Tacho muss vorgehen.
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Wusst ich`s doch, dass ich heutzutage ohne Smartphone nicht mehr mitreden kann.
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Es handelt sich übrigens nicht um einen "Tachofehler" sondern um eine vorgeschriebene Abweichung...der Tacho muss vorgehen.
Glaube ich nicht!
Schuld daran sind Mess- und Fertigungstoleranzen. Da der Gesetzgeber vorschreibt, dass ein Tacho niemals eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen darf, können die Hersteller das Anzeigeinstrument vorauseilen lassen.
Für Fahrzeuge die vor dem 1.1.91 zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Die Abweichung darf in den oberen beiden Dritteln der Anzeigeskala - mindestens jedoch ab 50 Km/h - bis zu sieben Prozent des Skalen-Endwertes ausmachen. Wenn also der Tacho bis 230 Km/h reicht, darf also bei jeder Geschwindigkeit über 50 Km/h die Voreilung bis zu 16,1 Km/h betragen.
Für Fahrzeuge die nach dem 1.1.91 zugelassen wurden, ist die Vorschrift ähnlich lax: Hier darf die Abweichung bei jeder Geschwindigkeit zehn Prozent zuzüglich 4 Km/h betragen. Das heißt, dass der Tacho schon bei 50 Km/h bis zu 9 Km/h mehr anzeigen darf. Bei 60 Km/h darf die Abweichung 10 Km/h betragen und bei 130 Km/h satte 17 Km/h.Mein Tacho zeigt bei Höchstgeschwindigkeit etwas über 230 km/h an, laut GPS sind das dann 213 km/h. Ist also ziemlich genaue was BMW als Höchstgeschwindigkeit für meinen 20d angibt (210).... Wie genau das GPS geht? Keine Ahnung
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Ich habe das Navi Portable Pro von BMW (ist ein Garmin 3790) und meine Reisedaten kann ich damit abrufen.Und danach läuft mein X1 208 km/h.
Mein Tacho zeigte knapp 230 km/h an. -
Die Technik
Geschwindigkeit und zurückgelegte Wegstrecke ergeben sich zunächst einmal aus der Umdrehungszahl des Autorades auf der Fahrbahn. Die weitere Umsetzung ins Instrument erfolgte bis in die 90er Jahre mittels biegsamer Welle ("Tachowelle"; mit Abnahme der Drehzahlinformation über den Radantrieb vom Getriebe). Weitgehend durchgesetzt haben sich mittlerweile elektronische Systeme - hier liefern Sensoren an den Laufrädern die Informationen. Die Darstellung der Werte kann sowohl über ein Zeiger-Instrument als auch digital mittels Flüssigkeitskristallen erfolgen.Faktoren, die die Anzeigegenauigkeit beeinflussen
Die wesentliche Ursache für einen recht großen Spielraum in der Anzeigegenauigkeit ist beim Reifen zu suchen - und der liefert ja, wie erwähnt, durch seine Umdrehung das Ausgangssignal. Produktionstechnisch ist im Reifenbau beim "Abrollumfang" ein Toleranzbereich von + 1,5 % bis - 2,5 % vom sog. Nennmaß zulässig. In derselben Größenordnung liegt dann auch die Geschwindigkeitsabweichung am Instrument - je kleiner der Reifenumfang, desto schneller dessen Drehzahl, desto mehr zeigt auch der Tacho an. Der Abrollumfang verändert sich zwangsläufig auch über den Reifenverschleiß: Eine um 3 mm reduzierte Profiltiefe kann zu 1 % Abweichung führen, auch der Reifenluftdruck sowie der "Schlupf" zwischen Reifen und Fahrbahn können sich messbar auswirken.
Gesetzliche Vorschriften
Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39). Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.
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... - je kleiner der Reifenumfang, desto schneller dessen Drehzahl, desto mehr zeigt auch der Tacho an. Der Abrollumfang verändert sich zwangsläufig auch über den Reifenverschleiß: ....
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Genau. Hatte mich früher immer gewundert, warum mein Auto mit Winter und Sommerräder so unterschiedlich schnell gelaufen ist. Natürlich macht die Gummimischung und Profilart auch etwas aus, aber da beim Reifenwechsel der Tacho ja nicht angepasst wird, haben ein stärkeres (im Sinne von höher)/ schwächeres Profil schon einige Auswirkung. (Sicher auch ein Grund, warum nicht beliebige Reifen und Felgengrößen aufgezogen werden dürfen).