Die gesetzliche Höhe der AHK bei einem PKW muss zwischen 350-420mm liegen
(Mitte Kupplungskugel bei zGG = zulässigem Gesamtgewicht) und der Vollständigkeit halber bei Anhängern 430mm +/- 35mm betragen.
Zu beachten dabei sind Höher-oder Tieferlegungen, die auch hinterher in diesem Bereich liegen müssen.
Gruß Ralf