Motorleistung

  • Habe Ende Sepzember 2020 einen X1 sDrive 18i bestellt. Das Fahrzeug sollte 103 kw (140 PS) haben. Geliefert wurde mir Ende Dezember ein Fahrzeug, dass durch die Motorumstellung von Euro6 temp auf Euto 6 nur noch 100 kw bzw. 136 PS hat. Der auf Euro6 umgestellte Motor verbraucht zudem geringfügig mehr Benzin.

    Hat jemand hierzu ähnliche Erfahrungen gemacht? Welche Handhabe hat man als Kunde gegen BMW, da ja offensichtlich nicht der bestellte 140 PS-Motor im Fahrzeug vorhanden ist? Zudem wurde ich als Kunde zu keiner Zeit über die Leistungsänderung des Motors informiert.

  • Lies das Kleingedruckte deines Kaufvertrages. Wenn ich mich noch recht an meine letzen Neuwagenkaeufe erinnere, dann stand da immer grob zusammengefastt drin, dass du das kaufst und bezahlst, was zum Auslieferungstermin der "Stand der Dinge" inkl. moeglicher Preisaenderungen ist

  • Da ist was richtig falsch gelaufen bei deiner Bestellung. Das hat hier nichts mit Stand der Technik zu tun . Du hast einen B38A15M0 136PS ((06/2015 – 07/2017)) Motor jetzt verbaut, bestellt hattest du einen B38A15M1 140PS ((seit 07/2017)).

    Das mit der Umstellung auf Euro 6d-ISC-FCM stimmt zwar und ist erst gültig für Fahzeuge die ab dem 01.01.2021 angemeldet werden, deiner aber noch im Jahr 2020, jedoch bezweifel ich, dass der M0 dies besser erfüllt.


    Dein Verkäufer hat da einen Fehler gemacht, dass ist sein Job die Fahrzeugkonfiguration so zu erklären, dass die Bestimmungen dann auch zutreffen, wenn du den Wagen bekommst. Er muss sich schlau machen, dafür wird der bezahlt. Oder, er sitz da nur den ganzen Tag und verkauft Autos die er noch nicht mal kennt, völlig fehl am Platz der Typ.


    Lass dir von deinem Wagenhändler eine Bestätigung aus München schicken, worauf auch BMW die Umstellung auf eine Vorgängerversion bestätigt. Danach Kulanzerweiterung Verlangen, sprich Verlängerung der Garantiezeit, Winterreifen oder so was in der Art.Zu Not rede mit dem Haus Besitzer, das es so nicht geht und der Verkäufer seinen Fehler einsieht.


    Laß dich da nicht so einfach abwimmeln, hast ja schließlich ne Menge Kies für die Karre hinlegen müßen.

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  • Lies das Kleingedruckte deines Kaufvertrages. Wenn ich mich noch recht an meine letzen Neuwagenkaeufe erinnere, dann stand da immer grob zusammengefastt drin, dass du das kaufst und bezahlst, was zum Auslieferungstermin der "Stand der Dinge" inkl. moeglicher Preisaenderungen ist

    Stand der Dinge war die normale Euro 6d-ISC

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  • Hallo

    Der Käufer hat im Dezember.. 2020 einen neuen X1 mit 136Ps vom Band bekommen.Stand der Technik 12.20..Das ist ja dann das neue Bj.21.

    Der Verkäufer hätte im September bei Bestellung noch im alten Bj 20 dem Kunden mitteilen müssen was für Neuerungen bei Lieferung fürs neue Bj.anstehen bevor der Kunde den Kaufvertrag unterzeichnet .Ich würde sagen Fehlberatung.

    Aber was soll man jetzt machen?

    GRUß Bernd

  • Hallo

    Der Käufer hat im Dezember.. 2020 einen neuen X1 mit 136Ps vom Band bekommen.Stand der Technik 12.20..Das ist ja dann das neue Bj.21.

    Der Verkäufer hätte im September bei Bestellung noch im alten Bj 20 dem Kunden mitteilen müssen was für Neuerungen bei Lieferung fürs neue Bj.anstehen bevor der Kunde den Kaufvertrag unterzeichnet .Ich würde sagen Fehlberatung.

    Aber was soll man jetzt machen?

    GRUß Bernd

    So ist es :)

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  • Lass dir von deinem Wagenhändler eine Bestätigung aus München schicken, worauf auch BMW die Umstellung auf eine Vorgängerversion bestätigt. Danach Kulanzerweiterung Verlangen, sprich Verlängerung der Garantiezeit, Winterreifen oder so was in der Art.Zu Not rede mit dem Haus Besitzer, das es so nicht geht und der Verkäufer seinen Fehler einsieht.

    Die BWW-Kundenbetreuung lehnt leider jegliche schriftliche Stellungnahme ab und verweigert auch finanzielle Entschädigungen. Begründung: Mein X1 wurde Ende 2020 mit einem modifizierten Motor mit Abgasnorm Euro 6d anstelle bisher Euro 6d-temp ausgeliefert. Dadurch hat der Motor nicht mehr 140 PS sondern nur noch 136 PS und verbraucht auch geringfügig mehr Benzin.

    Aus meinen Verkaufsunterlagen ist aber - auch in den AGBs von BMW - keine Bestimmung enthalten, die es BMW erlaubt, ein mit einem 140 PS-Motor bestelltes Fahrzeug einfach nur mit einem 136 PS-Motor zu liefern.

    Die BMW-Kundenbetreuung verwies mich telefonisch auf den BMW-Verkäufer in der BMW-Niederlassung, da dieser den Kaufvertrag abgeschlossen hat und fühlt sich in dieser Angelegenheit nicht zuständig.

  • Ja , wie auch schon oben beschreiben, die Verantwortung liegt beim Verkäufer. Er hat nicht aufgepasst und seinen Job nicht vernünftig getan. Im schlimmsten Fall, und darauf wird es hinaus laufen, wirst wohl einen Rechtsanwalt einschalten müssen und Preisminderung / Minderwert einklagen.


    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da hat der Verkäufer anstatt eines AWD einen RWD verkauft, war zwar bei Daimler, aber das Autohaus musste den Wagen zurück nehmen. Der Fall war deshalb ähnlich, weil zu der Zeit der Bestellung noch AWD´s verkauft worden, aber bei Lieferdatum nur noch RWD produziert wurden.

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