Steuerkette X1 25d Rückgaberecht?!?

  • Hallo liebe Gemeinde!




    Hätte eine kurze Frage;)
    Und zwar hab Ich letztes Jahr im Oktober einen BMW X1 25d Erstzulassung 08/2012,60000km) erworben(BMW Vertragshändler Kümmersbruck) paar Monate darauf fing die Steuerkette an zu schaben/rasseln..wurde darauf komplett auf Kulanz erneuert!
    Alles super gewesen..5000km nach dieser Reperatur ging das ganze Spiel von vorne los..erneut Steuerkette und ging wieder auf Kulanz! 500 Km danach erneutes Schaben/Rasseln der Steuerkette! Das 3.mal das selbe Problem und kann nicht behoben werden!
    Deswegen war ich grad wieder bei meinem BMW Händler,dass das alles nicht normal sein kann:/ "Und er so...die Schleif-Geräusche sind beim X1 völlig normal" Könnt Ihr mir Bitte ein paar Infos geben was Rückgaberecht betrifft etc..Da Ich langsam am Verzweifeln bin:/ Beste Grüße

  • Da es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, mit den mehr- oder weniger bekannten Klauseln und Leistungen (ggf. Gewährleistung etc.),


    ist es für einen Außenstehenden unmöglich hier eine klare Aussage zu treffen - außer: lass dich von einem Fachanwalt beraten.


    Denn auch hier gilt: Rückgabe (Wandlung) geht in den wenigsten Fällen zu Gunsten des Käufers aus. Außerdem riecht das schon


    nach Rechtsstreit.

  • Das sehe ich genauso, für einen außenstehenden Nichtjuristen ist es unmöglich einzuschätzen ob nur die formalen Voraussetzungen für eine Wandlung gegeben sind. Und selbst wenn musst du einen sehr langen Atem haben. So eine Sache, wenn es erstmal beim Gericht ist kann jahrelang dauern.


    Was durchaus schnell helfen könnte, wenn es denn im Rahmen der Gewährleistung überhaupt möglich ist, mal eine andere Werkstatt(möglichst eine Werksniederlassung) mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Das Problem ist auf jeden Fall lösbar.

  • Du hast die Werkstatt auf jeden Fall häufig genug nachbessern lassen. Klär das aber vorher alles mit deinem Anwalt ab, bevor du eine andere Werkstatt aufsuchst, sonst bleibst du nachher auf den Kosten sitzen.

  • Zitat

    Denn auch hier gilt: Rückgabe (Wandlung) geht in den wenigsten Fällen zu Gunsten des Käufers aus. Außerdem riecht das schon


    nach Rechtsstreit.


    Aus eigener Erfahrung kann ich dies so bestätigen. Das Verfahren läuft zwar zunächst Klage auf Wandlung, bei Gericht gibt es erstinstanzlich erst mal nen Gütetermin. Die Rechtschutz zahlt bei Aussicht auf Erfolg, meist aber zwar schon mal das Vorverfahren, mit Ausgang für den Händler und danach kann die Kündigung der Rechtschutz erfolgen oder meist auch teure Vertragsänderungen. Als Kosten basiert der Kaufvertrag.
    Um die Nerven zu schonen würde ich das Fahrzeug nach der Reparatur verkaufen.
    Man kann sich auch mal an die Kreishandwerkerschaft/KFZ-INNUNG wenden, allerdings ist der Ablauf ähnlich.

    xDrive20d 184PS,Sportsline, Doppelspeiche 421 in 18 Zoll, Vmax 230 km/h

    5 Mal editiert, zuletzt von geosnoopy ()