Hallo zusammen,
kennt jemand nen Codierer in der Nähe von Aachen? Ich muss das besch...Tagfahrlicht am 2er Cabi meiner Frau wegschiesen. Sieht das beschissen aus ohne Xenon!
Beste Grüße
Jupp
Hallo zusammen,
kennt jemand nen Codierer in der Nähe von Aachen? Ich muss das besch...Tagfahrlicht am 2er Cabi meiner Frau wegschiesen. Sieht das beschissen aus ohne Xenon!
Beste Grüße
Jupp
kann man das im Bordcomputer nicht einfach abschalten? Beim E84 geht es...
Gruß Sven
beim E84 kann man das noch!
Beim F48 wird man es nicht mehr können, genau wie beim F23...deshalb habe ich nach dem Codierer gefragt!
Beste Grüße
Jupp
beim E84 kann man das noch!
Beim F48 wird man es nicht mehr können, genau wie beim F23...deshalb habe ich nach dem Codierer gefragt!
Beste Grüße
Jupp
Richtig!
Licht ist immer an.Wenn man den Lichtschalter auf Stellung 0 hat,ist automatisch das Tagfahrlicht an.
Deswegen ist der F48 auch mit Kühlaggregaten ausgestattet da die LEDs sonst zu heiß werden.
Hallo,
gibt es nicht ab einem bestimmten Baujahr eine Tagfahrlicht - Pflicht???
D.h: Wenn das Fahrzeug mit TFL ausgeliefert wurde, muss dieses auch leuchten......oder Verlust der Betriebserlaubnis.
Und gerade nicht leuchtendes TFL, lässt sich ja schwer "vertuschen"........
Gruß Bonko
Hallo,
gibt es nicht ab einem bestimmten Baujahr eine Tagfahrlicht - Pflicht???
D.h: Wenn das Fahrzeug mit TFL ausgeliefert wurde, muss dieses auch leuchten......oder Verlust der Betriebserlaubnis.
Und gerade nicht leuchtendes TFL, lässt sich ja schwer "vertuschen"........
Gruß Bonko
Ab 01. November 2012 müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Für Pkw[Blockierte Grafik: http://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png] gilt diese Ausrüstungspflicht bereits seit Februar 2011
Der E 84 ist ja auch mit Tagfahrlicht ausgerüstet,welches man aber selbsttätig zuschalten konnte. Im F48 geht das nun nicht mehr
Auch wenn es keine Verwendungspflicht gibt, darf man es nicht einfach wegprogrammieren. Spätestens bei der nächsten HU fliegt die Sache auf.
Auch wenn es keine Verwendungspflicht gibt, darf man es nicht einfach wegprogrammieren.
Wer sagt das? Bitte dafür eine Quellenangabe. Zur Not könnte man auch alle zwei Jahre die Sache wieder rückgängig machen. Geht vermutlich auch mit Carly.
Der normale Menschenverstand. Etwas ein- und ausschalten können ist was ganz anderes als wegprogrammieren.