Reifen mit BMW-Freigabe
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Die erlaubten Reifengrößen stehen im eigenen Fahrzeugschein / Zulassungsschein / Typenschein - wie immer das Papier heissen mag !
'BMW-Freigabe' halte ich für bedenklich, da ja z.B. die 'Reifen-Fabrikatsbindung' durch den Hersteller vor Jahrzehnten bereits gefallen ist ! Ich meine, das kann man vergessen.
Und bei den mit '*' (Stern) für BMW gekennzeichneten Reifen bin ich persönlich vorsichtig. Als Erstausrüster produzierte Reifen stehen ja irgendwie unter dem Preisdruck des Herstellers. Da kann die Type draufstehen was will - ob die Gummimischung die selbe ist bleibt fraglich.
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Moinsen....
....für Unsichere/Unentschlossene ist das ein guter Denkansatz.
Ich durfte mich mit der Reifen-Frage bereits öfter auseiandersetzen und bin von den
"Sternchen-Reifen" inzwischen abgegangen. Ich habe mich vom Reifen des Vertrauens
beraten lassen und habe auf Grund der EU-Label (bei den ausschließlich für mich wichtigen Kriterien)
ein nicht explizit von BMW vorgeschlagenes Produkt gewählt. Siehe auch:
Was denn nun: runflats oder nicht?
Diese Reifen lasse ich noch vor der Auslieferung gegen die serienmäßigen RFTs tauschen. -
Die erlaubten Reifengrößen stehen im eigenen Fahrzeugschein / Zulassungsschein / Typenschein - wie immer das Papier heissen mag !
Hallo ERAOG,
die dort eingetrágenen Reifen darfst Du fahren, bedeutet aber nicht, dass nicht auch andere gehen.
Entscheidend sind die Vorgaben vom Hersteller, die stehen unter anderem in der Betriebsanleitung.Gruß
Der Onkel -
Das andere Dimensionen nachträglich eingetragen werden können ist klar - habe nur auf die Fragen des TE geantwortet.
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Das andere Dimensionen nachträglich eingetragen werden können
Hallo,nein so sachlich nicht richtig!
Andere Reifen müssen / können nicht im "Schein" eingetragen werden.
Ich verweise da mal auf den ADAC:"Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. (in der Mitte der rechte Datenspalte siehe Bild 1a) nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen.
Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen."
Der Onkel
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O.K.
Nehme hiermit die auch nicht völlig Ernst gemeinte Rehabilitierung vom bösen @Onkel aus dem Fred
wieder zurück.......