• Meinst du mit Distanzscheiben "gehen kann"?


    Ich habe die M-Felge 355 18" auf meinem X1: Vorne 8J ET 30 und Hinten 9J ET 41 - also Mischbereifung. Da geht aber noch was nach außen. Da ich mich aber nicht dafür interessiere (Verlust von Fahrkomfort, höherer Reifenverschleiß, etc.), kann ich dir nicht sagen, wie viel.


    Eine 18" Sternspeiche 320 hat auch eine ET von 30 (8J), eine Felge Wabenstyling 323 ebenfalls 18" bei 8J ET30 und bei der 9J eine ET von 41.


    Beste Grüße
    Jupp

  • Danke für dein Eintrag ,Ohne Scheiben 20 und 22 ist schon noch etwas mehr die Felgen waren auf dem e 38 7er Modell.Ich schraub die mal ran und schau mir das mal an bevor ich mir die zulege

  • Ich habe als Winterbreifung Alufelgen von Rondell in den Größen 8 und 9 x18, beide mit ET 20. Reifen sind Yokohama 225 vorne und 255 hinten. Obwohl laut Gutachten das Bearbeiten der hinteren Innenkotflügel vorgeschrieben ist, habe ich ohne solche Änderungen in allen Situationen absolute Freigängigkeit der Räder, sie schleifen bei keiner Gelegenheit.
    Diese Kombination ist so eingetragen.
    Die Eintragung erfolgt aber nur nach der "alten deutschen" und nicht nach der "neuen europpäischen" Norm. Das heisst, dass nur die Laufflächen abgedeckt sein müssen (die seitliche Reifenwulst braucht nicht abgedeckt sein). Nach der neuen Norm muss das Rad in seiner ganzen Breite abgedeckt sein. Dafür gibt es wohl verschiedene Vorschriften bei den Radien, die die Radabdeckung betreffen. Auch nach der alten Norm ist alles sehr eng. Bei einem anderen Reifenhersteller mit sehr breiter (Sommer-)Lauffläche könnte es sein, dass die Lauffläche nicht ganz abgedeckt wird. Da gibt es wohl einen kleinen Trick für die Eintragung. Lauffläche ist das, was die Straße berührt, kann man ganz einfach erkennen, wenn man vorher mit den Reifen langsam über eine nasse Fläche fährt. Die nassen Stellen des Reifens sind die Lauffläche. Wenn die Reifen dann mit deutlich mehr Luftdruck (plus ca. 1 bar) zur Eintragung vorgeführt werden, ist die nasse Fläche des Reifens etwas schmaler, weil der Reifen etwas mehr eine "Ballon"-Form bekommt. Ist zwar eigentlich nicht so ganz in Ordnung, kann aber unter Umständen die entscheidenden 5mm abgedeckte Lauffläche ausmachen. Dieser Trick war bei meinen Yokohama nicht erforderlich.


    Die Eintragung nach der "alten" Norm ist absolut legal. Man sollte aber vor dem Bezahlen beim TÜV mit dem Prüfer über die verschiedenen Methoden sprechen. Wenn der einfach nur die neue Norm anwenden will, wird diese Radgröße so nicht eingetragen!